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   ArbG Gießen, 30.06.2006 - 4 Ca 624/05   

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https://dejure.org/2006,42260
ArbG Gießen, 30.06.2006 - 4 Ca 624/05 (https://dejure.org/2006,42260)
ArbG Gießen, Entscheidung vom 30.06.2006 - 4 Ca 624/05 (https://dejure.org/2006,42260)
ArbG Gießen, Entscheidung vom 30. Juni 2006 - 4 Ca 624/05 (https://dejure.org/2006,42260)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • docplayer.org (Auszüge)

    Privatisierung Universitätskliniken, Rechtsnachfolge, Betriebsübergang

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 02.03.2006 - 8 AZR 124/05

    Widerspruchsrecht bei gesetzlich angeordnetem Übergang eines Arbeitsverhältnisses

    Auszug aus ArbG Gießen, 30.06.2006 - 4 Ca 624/05
    Ein Verbot der Überleitung von Arbeitsverhältnissen durch einen Landesgesetzgeber ist nicht existent und weder § 415 Absatz 1 Satz 1 BGB noch § 613 Satz 2 BGB stehen einem gesetzlich angeordneten Übergang der Arbeitsverhältnisse durch § 3 UK-Gesetz entgegen, (vgl. BAG, Urteil vom 02. März 2006 - 8 AZR 124/05 - ArbuR 2006, 19 und juris).

    Nach herrschender Meinung, der sich die Kammer anschließt, erfüllen Betriebsübergänge, die im Wege der Gesamtrechtsnachfolge kraft Gesetzes vollzogen werden, diese Voraussetzung nicht (vgl. BAG vom 02. März 2006, aaO.).

    Jedoch kann eine bestehende Gewährträgerhaftung bei der anzustellenden Güterabwägung im Hinblick auf die Ermittlung der Schwere des Eingriffs bedeutsam sein (vgl. BAG vom 02. März 2006, aaO).

  • BVerfG, 24.04.1991 - 1 BvR 1341/90

    Abwicklung von DDR-Einrichtungen

    Auszug aus ArbG Gießen, 30.06.2006 - 4 Ca 624/05
    Das Grundrecht garantiert den Schutz gegen staatliche Maßnahmen, die diese Wahlfreiheit beschränken, insbesondere die Hinderung des Einzelnen durch den Staat am Erwerb eines zur Verfügung stehenden Arbeitsplatzes, den Zwang zur Annahme eines bestimmten oder Aufgabe eines Arbeitsplatzes (vgl. BVerfG, Urteil vom 24. April 1991 - 1 BvR 1341/90 - BVerfGE 84, 133).
  • BVerfG, 09.06.2004 - 1 BvR 636/02

    Ladenschlussgesetz III

    Auszug aus ArbG Gießen, 30.06.2006 - 4 Ca 624/05
    Im ersten Fall kann sich eine Rechtfertigung nur aus der Sicherung zwingender Gründe des Gemeinwohls ergeben, während im zweiten Fall der Eingriff verfassungsgemäß ist, wenn er durch vernünftige Gründe des Gemeinwohls gerechtfertigt und verhältnismäßig ist (vgl. insgesamt BVerfG, Urteil vom 09. Juni 2004 - 1 BvR 636/02 - BverfGE 111, 10).
  • BAG, 08.05.2001 - 9 AZR 95/00

    Ausgliederung - Anstalt öffentlichen Rechts

    Auszug aus ArbG Gießen, 30.06.2006 - 4 Ca 624/05
    Jedoch hat er von dieser Kompetenz nur im Hinblick auf rechtsgeschäftliche Übergänge nach § 613a BGB Gebrauch gemacht (vgl. BAG, Urteil vom 08. Mai 2001 - 9 AZR 95/00 - NZA 2001, 1200).
  • BAG, 25.01.2001 - 8 AZR 336/00

    Widerspruch bei Betriebsübergang

    Auszug aus ArbG Gießen, 30.06.2006 - 4 Ca 624/05
    Voraussetzung hierfür wäre, dass der tragende Grund für den gesetzlich angeordneten Betriebsübergang ein Rechtsgeschäft wäre (vgl. BAG, Urteil vom 25. Januar 2001 - 8 AZR 336/00 - NJW 2001, 2571).
  • BVerfG, 15.05.2012 - 1 BvR 2842/09

    Verletzung des Rechts auf freie Wahl des Arbeitsplatzes durch qua Gesetz

    Die Urteile des Bundesarbeitsgerichts vom 25. Juni 2009 - 8 AZR 696/07 -, des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 6. Juni 2007 - 2 Sa 1416/06 - und des Arbeitsgerichts Gießen vom 30. Juni 2006 - 4 Ca 624/05 - verletzen den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Artikel 12 Absatz 1 des Grundgesetzes.
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